Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Ralf Kühnel UG (haftungsbeschränkt)

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1. Gegenstand, Zustandekommen und allgemeine Informationen

1.1. Parteien und Gegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das rechtliche Verhältnis zwischen der Ralf Kühnel UG (haftungsbeschränkt), Natenhöher Str. 7, 31718 Pollhagen ("GastroFuchs") und deren Kunden ("Kunde") in Bezug auf die zur Verfügungstellung von Software zur Nutzung über das Internet (Software as a Service). GastroFuchs erbringt ihre Leistungen nicht für Verbraucher, sondern ausschließlich für die Zwecke der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden.

1.2. Keine abweichenden Regelungen
Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender Bestimmungen ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, selbst wenn GastroFuchs einen Auftrag des Kunden annimmt, in dem der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder dem allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden beigefügt sind und GastroFuchs dem nicht widerspricht.

1.3. Zustandekommen des Vertrages
Der Kunde kann im Internet unter https://my.gastrofuchs.de eine Bestellung für die Nutzung der Software aufgeben. Vor der verbindlichen Absendung der Bestellung werden die Eingaben des Kunden auf einer Übersichtsseite angezeigt. Von der Übersichtsseite aus kann der Kunde noch Korrekturen seiner Eingaben vornehmen. Erst wenn der Kunde den „Bestellen“-Knopf auf der Übersichtsseite geklickt hat, gibt er ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Kunde erhält daraufhin per E-Mail eine Bestätigung über den Zugang der Bestellung. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde eine E-Mail erhält, in der GastroFuchs auch die Annahme der Bestellung erklärt. Die Annahmeerklärung kann auch in derselben E-Mail erfolgen, mit der GastroFuchs den Zugang der Bestellung bestätigt.

1.4. Abrufbarkeit des Vertragstextes
Dieser Vertragstext ist abrufbar über https://www.gastrofuchs.de/agb und steht dem Kunden dort auch zum Download und zur lokalen Speicherung als PDF bereit. Zur Ansicht des PDFs wird der kostenlose Adobe Acrobat Reader benötigt (http://get.adobe.com/de/reader/).

1.5. Sonstige Angaben
Der Vertragstext steht ausschließlich in Deutsch zur Verfügung. GastroFuchs hat sich keiner Verhaltenskodizes im Sinne des Artikel 246c EGBGB unterworfen.

2. Leistungen von GastroFuchs

2.1. Nutzungsrecht
GastroFuchs stellt dem Kunden die unter https://www.gastrofuchs.de/funktionen näher beschriebene Software mit der Bezeichnung „GastroFuchs“ ("Software") zur Nutzung über das Internet zur Verfügung ("Service"). Die Software wird auf Computern eines von GastroFuchs genutzten Rechenzentrums betrieben, der Kunde erhält für die Laufzeit dieses Vertrages das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, auf die Software mittels eines Browsers und einer Internetverbindung zuzugreifen und für eigene Geschäftszwecke im Bereich der Gastronomie ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu nutzen. Dies schließt das Recht ein, im hierfür erforderlichen Umfang Programmcodes (z.B. JavaScript) auf dem Rechner des Nutzers zeitweise zu speichern (z.B. im Arbeitsspeicher oder Browser-Cache) und dort auszuführen. Das Nutzungsrecht ist beschränkt auf die vom Kunden gebuchte maximale Anzahl von Nutzern und Betriebsstätten (nachfolgend "Nutzungseinheiten") gemäß dem im Bestellprozess gewählten Leistungspaket. Eine Nutzungsüberlassung oder Bereitstellung des Services an Dritte ist untersagt. Während einer kostenlosen Testphase ist dem Kunden die Nutzung nur für Testzwecke gestattet.

2.2. Verfügbarkeit
GastroFuchs stellt dem Kunden den Service gemäß dem Anhang „Leistungsbeschreibung Service Levels“ zur Verfügung. Für die Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechenzentrum und die hierfür erforderliche Hard- und Software (z.B. PC, Netzanschluss, Browser) ist der Kunde verantwortlich. GastroFuchs erbringt seine Leistung am Anschlusspunkt des von GastroFuchs genutzten Rechenzentrums an das Internet.

2.3. Einrichtung
Der Kunde nimmt die erstmalige Einrichtung des Services (individuelle Einstellungen oder Eingabe/Import von Daten) selbst vor. Eine Veränderung des Services, insbesondere eine Umprogrammierung nach Wünschen des Kunden, ist nicht geschuldet. Entsprechende Leistungen sind besonders zu vereinbaren und zu vergüten.

2.4. Support
GastroFuchs stellt einen kostenlosen E-Mail Support zur Unterstützung bei der Nutzung des Services zur Verfügung. Der Support beinhaltet nicht: Allgemeinen Knowhow-Transfer, Schulungen, Konfiguration und Implementierung oder kundenspezifische Dokumentation oder Anpassung der Software. Die Supportleistungen werden von GastroFuchs werktäglich Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 Uhr - 16.00 Uhr erbracht. Ausgenommen hiervon sind gesetzliche Feiertage am Sitz von GastroFuchs sowie der 24. und 31.12 eines jeden Jahres. Die Zeit bis zur erstmaligen Reaktion auf E-Mail Anfragen beträgt in der Regel 48 Stunden. Anfragen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, gelten als während des nächstfolgenden Werktages eingegangen.

2.5. Dokumentation
GastroFuchs schuldet keine Benutzerdokumentation als Online-Hilfe. Eine Dokumentation sowie Schulungs- oder Einweisungsleistungen sind besonders zu vereinbaren und zu vergüten.

2.6. Leistungsänderungen
Dem Kunden ist bekannt, dass es sich bei der Software, um eine Standardsoftware handelt, die als Software as Service Dienst bereitgestellt wird und hierbei eine Vielzahl von Kunden über ein zentrales System bedient werden. Die aus einem solchen „multi-tenancy“-Modell resultierenden Skalenvorteile lassen sich nur nutzen, wenn es sich um ein einheitliches Softwareprodukt handelt, das auch fortentwickelt werden kann. Die Parteien vereinbaren daher: GastroFuchs kann den Service (einschließlich der Systemanforderungen) aus wichtigem Grund ändern. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung erforderlich ist aufgrund (i) einer notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage oder Rechtsprechung, (ii) geänderten technischen Rahmenbedingungen (neue Browser-versionen oder technische Standards), oder (iii) des Schutzes der Systemsicherheit. Daneben kann GastroFuchs den Service im Rahmen einer Fortentwicklung der Software angemessen ändern (z.B. Abschaltung alter Funktionen, die durch neue weitgehend ersetzt wurden). GastroFuchs wird den Kunden auf für ihn nicht nur unwesentlich nachteilige Änderung rechtzeitig – in der Regel vier Wochen vor dem Inkrafttreten – per E-Mail hinweisen. Die Zustimmung des Kunden zu einer solchen Änderung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht bis zum Änderungstermin schriftlich oder per E-Mail widerspricht. Bei der Ankündigung der Änderung wird GastroFuchs auf diese Rechtsfolge noch einmal gesondert hinweisen. Würde die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien zu Lasten des Kunden nicht nur unerheblich stören, unterbleibt die Änderung.

3. Vergütung und Zahlungsverzug

3.1. Gebührenstruktur
Der Kunde schuldet GastroFuchs für die Nutzung des Services während der Vertragslaufzeit die im Bestellprozess zu dem jeweiligen Leistungspaket angegebene Vergütung. Die Vergütung kann bestehen aus einer einmaligen Einrichtungsgebühr, einer festen monatlichen Grundgebühr und einer von der Anzahl der gebuchten Nutzungseinheiten bzw. dem gewählten Leistungspaket abhängigen monatlichen Nutzungsgebühr.

3.2. Fälligkeit der Gebühren
Die Einrichtungsgebühr wird mit Vertragsbeginn fällig. Die Grund- und Nutzungsgebühr sind monatlich zu zahlen und werden erstmals mit Vertragsbeginn und sodann jeweils am selben Kalendertag der folgenden Monate fällig und – je nach Zahlungsart – eingezogen.

3.3. Änderung des Leistungspakets
Eine Erhöhung der gebuchten Nutzungseinheiten (bzw. Wechsel in ein höheres Leistungspaket) ist jederzeit möglich, eine Reduzierung (bzw. Wechsel in ein niedrigeres Leistungspaket) ist nur mit Wirkung zum Ende der Grund- oder einer Verlängerungslaufzeit oder davor mit Zustimmung von GastroFuchs möglich. Im Falle einer Erhöhung der gebuchten Nutzungseinheiten innerhalb der Grund- oder einer Verlängerungslaufzeit werden die zusätzlichen Gebühren anteilig in Rechnung gestellt. Für die zusätzlichen Nutzungseinheiten gelten die Preise gemäß der bei Bestellung der zusätzlichen Nutzungseinheiten gültigen Preisliste von GastroFuchs.

3.4. Rechnungsstellung
GastroFuchs stellt die Gebühren zu Vertragsbeginn und sodann zu Beginn einer jeden Verlängerungslaufzeit im Voraus für die Grund- bzw. Verlängerungslaufzeit in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt online durch Einstellen der Rechnung als herunterladbare und ausdruckbare PDF-Datei in das Kundenmenü oder Versand per E-Mail ("Online-Rechnung"). Ein Anspruch auf digital signierte Rechnungen (§ 14 Abs. 3 UStG) besteht nicht. Im Falle der Online-Rechnung gilt diese dem Kunden als zugegangen, wenn sie für ihn im Kundenmenü abrufbar und damit in seinen Verfügungsbereich gelangt ist oder mit Erhalt der E-Mail. GastroFuchs bleibt es unbenommen alternativ zur Online-Rechnung die Rechnungsstellung postalisch vorzunehmen. Ein Anspruch des Kunden auf Übersendung einer Rechnung auf dem Postwege besteht jedoch nur, wenn der Kunde die Rechnung bei GastroFuchs anfordert und das hierfür vereinbarte Entgelt (derzeit 1,50 EUR je einzelne Rechnung) entrichtet.

3.5. Zahlungsmethoden
Die zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden und dabei etwaig entstehenden Zusatzkosten sind unter https://www.gastrofuchs.de/preise abrufbar.

3.6. Beginn der Nutzungsmöglichkeit
Die Nutzung des Services nach einer etwaigen Testphase ist erst ab Eingang des Rechnungsbetrages bei GastroFuchs zulässig und möglich.

3.7. Nettopreise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.8. Zahlungsverzug
Kommt der Kunde für zwei Kalendermonate mit der Bezahlung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung; oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrages, der das doppelte einer monatlichen Grund- plus Nutzungsgebühr erreicht, in Verzug, ist GastroFuchs berechtigt, nach entsprechender Androhung per E-Mail oder per Brief den Zugang zum Service zu sperren oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Während der Sperrung hat der Kunde keinen Zugriff auf die im Service gespeicherten Daten. Im Falle einer Kündigung findet Ziffer 9.4 Anwendung.

4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

4.1. Sicherungskopien
Dem Kunden obliegt es, Kopien der von ihm eingegebenen Daten zu behalten und regelmäßig Sicherungskopien anzufertigen. Verletzt der Kunde diese ihm obliegende Pflicht zur ordnungsgemäßen Datensicherung, so haftet GastroFuchs bei Datenverlusten der Höhe nach begrenzt auf solche Schäden, die auch bei einer ordnungsgemäßen regelmäßigen Datensicherung durch den Kunden aufgetreten wären.

4.2. Rechtmäßige Nutzung
Der Kunde wird den Service nur im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen nutzen und bei der Nutzung keine Rechte Dritter verletzen. Er wird bei der Nutzung insbesondere die Vorschriften zum Datenschutz, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht beachten und keine schadhaften oder rechtswidrigen Daten einspielen oder den Service in sonstiger Weise missbrauchen.

4.3. Systemanforderungen und Mitwirkungspflicht
Anforderungen an Hard- und Software beim Kunden sowie organisatorische Anforderungen und Mitwirkungspflichten des Kunden sind unter https://support.gastrofuchs.de abrufbar. Soweit nicht anders festgelegt, hat der Kunde eine aktuelle Browserversion des Internet Explorer, Google Chrome, Firefox oder Safari zu nutzen.

4.4. Steuerrelevante Daten
Dem Kunden obliegt es, Daten gemäß den gesetzlichen Anforderungen (insbesondere den Vorschriften des Handels- und Steuerrechts) aufzubewahren. Dem Kunden ist bekannt, dass der Service nicht den Anforderungen der "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)" genügt.

5. Kundendaten und Datenschutz

5.1. Kundendaten
Die vom Kunden im Rahmen der Nutzung des Services eingegebenen Daten (z.B. eingegebene Waren, Preise) und die dabei erzeugten und dem Kunden zurechenbaren Daten (z.B. Protokolldaten über die Nutzung des Services) (gemeinsam "Kundendaten") stehen ausschließlich dem Kunden zu. GastroFuchs behandelt die Kundendaten vertraulich.

5.2. Nutzung der Kundendaten
Der Kunde räumt hiermit GastroFuchs das nicht-ausschließliche, weltweite, auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte, unentgeltliche Recht ein, die Kundendaten zum Zwecke der Bereitstellung des Services zu nutzen, insbesondere diese auf einem von GastroFuchs betriebenen Rechenzentrum zu speichern. GastroFuchs bleibt zudem berechtigt, die Kundendaten in aggregierter oder statistischer Form zur Fehleranalyse und Fortentwicklung der Funktionen der Software (zum Beispiel Branchenvergleiche) zu nutzen.

6. Mängelansprüche

6.1. Mängelfreiheit und Beschaffenheit
GastroFuchs wird den Service frei von Sach- und Rechtmängeln erbringen und die Software während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Für die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Software ist ausschließlich die unter https://www.gastrofuchs.de/funktionen abrufbare Leistungsbeschreibung maßgeblich, nicht jedoch sonstige Angaben auf der Webseite, mündliche oder schriftliche Aussagen von GastroFuchs im Vorfeld des Vertragsschlusses oder in Marketing-Materialien von GastroFuchs enthaltene Angaben. Die Pflicht zur Erhaltung der Software beinhaltet nicht die Anpassung der Software an veränderte Einsatzbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen wie Veränderung der IT-Umgebung, insbesondere Änderung von Hardware oder Betriebssystemen, Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten.

6.2. Mängelbeseitigung
Mängel des Services meldet der Kunde unverzüglich an GastroFuchs und erläutert die näheren Umstände des Zustandekommens. GastroFuchs wird den Mangel innerhalb angemessener Frist beseitigen. GastroFuchs ist berechtigt, den Kunden vorübergehend Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzuzeigen und den Mangel später durch Anpassung der Software zu beseitigen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

6.3. Anfängliche Unmöglichkeit
Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1, Alt. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird ausgeschlossen.

6.4. Verjährung
Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten. Dies gilt nicht im Falle von Mängelansprüchen auf Schadenersatz soweit GastroFuchs kraft Gesetzes zwingend haftet (vgl. Ziffer 8.1 Satz 2).

6.5. Gesetzliche Regelung
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln zur Mängelhaftung.

7. Freistellungspflichten

7.1. Pflicht zur Freistellung
Machen Dritte (einschließlich öffentliche Stellen) gegenüber GastroFuchs Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass der Kunde gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen hat, insbesondere rechtswidrige Daten in den Service eingespielt oder den Service in wettbewerbswidriger oder sonst rechtswidriger Weise genutzt hat, so gilt Folgendes: Der Kunde wird GastroFuchs von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, GastroFuchs bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und GastroFuchs von den Kosten der Rechtsverteidigung freistellen.

7.2. Voraussetzungen der Freistellungspflicht
Voraussetzung für die Freistellungspflicht nach Ziffer 7.1. ist, dass GastroFuchs den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten des Kunden - soweit möglich - alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen.

8. Haftungsbeschränkung

8.1. Ausschluss in bestimmten Fällen
GastroFuchs haftet für Schäden, soweit diese a) vorsätzlich oder grob fahrlässig von GastroFuchs verursacht wurden, oder b) leicht fahrlässig von GastroFuchs verursacht wurden und auf wesentliche Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, die die Erreichung des Zwecks dieses Vertrages gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf (z.B. grundlegende Rechenfehler bei der Kalkulation). Im Übrigen ist die Haftung von GastroFuchs unabhängig von deren Rechtsgrund ausgeschlossen, außer GastroFuchs haftet kraft Gesetzes zwingend, insbesondere wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Garantien durch GastroFuchs erfolgen nur in Schriftform und sind im Zweifel nur dann als solche auszulegen, wenn sie als "Garantie" bezeichnet werden.

8.2. Begrenzung der Höhe nach
Im Falle von Ziffer 8.1 Satz 1 Buchstabe b) haftet GastroFuchs nur begrenzt auf den für einen Vertrag dieser Art typischerweise vorhersehbaren Schaden.

8.3. Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schaden
Die Parteien gehen für die Fälle der Ziffer 8.1 Satz 1 Buchstabe b) davon aus, dass der "typischerweise vorhersehbare Schaden" für alle in einem Kalenderjahr anfallende Schadensfälle höchstens der Nettovergütung für Software as a Service Leistungen von GastroFuchs entspricht, die vereinbarungsgemäß für dieses Kalenderjahr vorgesehenen oder angefallenen ist (je nachdem, welcher dieser beiden Beträge der höhere ist).

8.4. Kostenlose Testphase
Die Haftung von GastroFuchs ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt für Schäden, die während einer kostenlosen Testphase verursacht wurden.

8.5. Mitarbeiter und Beauftragte von GastroFuchs
Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 8.1 bis 8.4 gelten auch bei Ansprüchen gegen Mitarbeiter und Beauftragte von GastroFuchs.

9. Laufzeit und Kündigung

9.1. Kostenlose Testphase
Wenn der vom Kunden gebuchte Tarif eine kostenlose Testphase vorsieht, gilt für die Laufzeit des Vertrages Folgendes: Mit Vertragsschluss beginnt zunächst eine Testphase. Soweit nicht anders angegeben dauert diese 14 Tage. Für die Testphase fallen keine Einrichtungs-, Grund- oder Nutzungsgebühren an. Mit Ablauf der Testphase endet die Laufzeit (keine automatische Vertragsverlängerung), außer der Kunde bestellt während der Testphase einen kostenpflichtigen Tarif. In diesem Falle beginnt im Anschluss die Grundlaufzeit gemäß Ziffer 9.2..

9.2. Laufzeit
Der Vertrag ist je nach Bestellung des Kunden für eine bestimmte Laufzeit geschlossen ("Grundlaufzeit") und verlängert sich anschließend automatisch um den selben Zeitraum ("Verlängerungslaufzeit"), wenn der Vertrag nicht von einer Partei mit einer Frist von zwei (2) Wochen ("Kündigungsfrist") zum Ende der Grund- oder einer Verlängerungslaufzeit gekündigt wurde. Soweit nicht anders vereinbart, betragen die Grundlaufzeit und die Verlängerungslaufzeit jeweils drei (3) Monate. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für die Reduzierung von Nutzungseinheiten gilt Ziffer 3.2.

9.3. Form
Die Kündigung kann schriftlich, per E-Mail an support@gastrofuchs.de oder über die entsprechende Funktion im Service erfolgen.

9.4. Daten bei Vertragsende
Mit Ende der Vertragslaufzeit kann der Kunde nicht mehr auf seine Kundendaten zugreifen. Es obliegt dem Kunden die Daten vor Ende der Vertragslaufzeit mit Hilfe der Exportfunktion des Services zu exportieren und bei sich zur weiteren Verwendung zu speichern. Zu einer darüber hinausgehenden Herausgabe der Kundendaten (z.B. Bereitstellung als SQL-Dump oder in einem bestimmten Format) ist GastroFuchs nur verpflichtet, wenn dies gesondert vereinbart und vergütet wird. Mit Vertragsende wird GastroFuchs die Kundendaten löschen, sofern GastroFuchs nicht gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet ist. Ziffer 5.2 Satz 2 (weitere Nutzung zu statistischen Zwecken) bleibt unberührt. Sofern eine Löschung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist (z.B. in Backups) ist GastroFuchs berechtigt die Daten zu sperren.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Aufrechnung
Der Kunde kann mit anderen Ansprüchen als mit seinen vertraglichen Gegenforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dieser Anspruch von GastroFuchs unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

10.2. Schriftform
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

10.3. Anwendbares Recht
Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts Anwendung.

10.4. Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand derjenige bei GastroFuchs. GastroFuchs bleibt berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

10.5. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.

ANHANG: LEISTUNGSBESCHREIBUNG SERVICE LEVELS

1. Ziel-Verfügbarkeit
GastroFuchs wird es unternehmen, dem Kunden den Service mit einer Ziel-Verfügbarkeit von 98 % im Kalenderjahr während der Betriebszeit bereitzustellen.

2. Betriebszeit
Nicht zur Betriebszeit gehören von GastroFuchs per E-Mail angekündigte Wartungsarbeiten (z.B. Installation von Updates oder Upgrades) von bis zu 8 Stunden je Kalendermonat. GastroFuchs wird sich bemühen, Wartungsarbeiten auf die Nacht (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr MEZ) oder Wochenenden zu legen. GastroFuchs wird den Kunden über geplante Wartungsarbeiten rechtzeitig benachrichtigen.

3. Erreichte Verfügbarkeit
Bei der Berechnung der tatsächlich erreichten Verfügbarkeit ("Erreichte Verfügbarkeit") bleiben Ausfälle des Services aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien) unberücksichtigt. Ebenso unberücksichtigt bleiben Sperrungen des Service durch GastroFuchs, die GastroFuchs aus Sicherheitsgründen für erforderlich halten darf, sofern GastroFuchs angemessene Vorkehrung zur Sicherheit des Services getroffen hatte (z.B. Denial of Service Attacke, schwere Sicherheitslücke in einer genutzten Fremd-Software ohne verfügbarem Patch). Maßgeblich für den Wert der Erreichten Verfügbarkeit ist im Streitfalle die Messung durch GastroFuchs.

4. Service Credits
Unterschreitet die Erreichte Verfügbarkeit die Ziel-Verfügbarkeit in einem Kalenderjahr, so hat der Kunde einen Anspruch auf Service Credits in Höhe eines bestimmten Anteils an der für das Kalenderjahr entrichteten Grundgebühr und -Nutzungsgebühr und zwar nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle:

Tatsächliche Verfügbarkeit Service Credits
>= 98% Keine
>= 97% und <98% 10%
>= 95% und <97% 15%
>= 90% und <95% 20%
>= 80% und <90% 50%
< 80% 100%

Service-Credits werden dem Kunden vom nächsten Rechnungsbetrag abgezogen. Eine Auszahlung von Service-Credits ist ausgeschlossen. Ist die Vertragslaufzeit kürzer als ein Jahr hat der Kunde Anspruch auf Gewährung von Service-Credits nur, wenn in dem jeweiligen gesamten Kalenderjahr die tatsächliche Verfügbarkeit die Ziel-Verfügbarkeit nicht erreicht hat.

Nach dem Verständnis und Willen der Parteien stellt eine Unterschreitung der Ziel-Verfügbarkeit keinen Mangel der Leistung von GastroFuchs dar, sondern die Regelungen zur Verfügbarkeit und den Service Credits stellen als Einheit die Beschreibung der Leistung von GastroFuchs und der Gegenleistung des Kunden dar. Entsprechend bestehen bei einer Unterschreitung der Ziel-Verfügbarkeit neben den Service-Credits keine Ansprüche auf Minderung, Schadenersatz und kein Recht zum Rücktritt vom oder zur Kündigung des Vertrages.

(Stand: 18.02.2022)